Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Reinigungsverträge und Leistungen zwischen TOP SAS Sturzenegger als Auftragnehmer und Ihren Kunden als Auftraggeber.

§ 2 Ausführung

Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder EFH (d.h. Möbeln, welche nicht vertraglich zum Objekt dazugehören werden durch TOP SAS Sturzenegger nicht gereinigt und/oder verschoben), werden vertraglich zwischen dem Kunden und TOP SAS Sturzenegger festgelegt. Die TOP SAS Sturzenegger verpflichten sich für getreue und sorgfältige Ausführung der ihr übertragenen Reinigungsleistungen.

§ 3 Preise & Preisbasis

Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden und TOP SAS Sturzenegger festgelegt. TOP SAS Sturzenegger behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale in folgenden Fälle zu verlangen:

1.) Nicht in der Offerte angegebene Zimmer, Balkone, Waschmaschinen usw.
2.) Raucherwohnung, übermässige Klebereste, extreme Verschmutzung durch Haustiere usw., zu offerieren.

§ 4 Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart nach der Abgabe der Wohnung / des Hauses in BAR oder per Rechnung innert dreisig (30) Tagen zu begleichen.

Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich TOP SAS Sturzenegger vor, für die Rechnungsstellung und Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen.

§ 5 Versicherungsschutz/Haftung

Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU & NBU versichert & registriert bei der AHV /SVA. Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht werden können, werden durch die Haftpflichtversicherung von TOP SAS Sturzenegger gedeckt (bis 5 Millionen Franken pro Schadensereignis für Personen-/Sachschäden). Die Haftung für direkte oder unmittelbare Schäden bis zu einem Betrag von CHF 500.-– und für indirekte oder mittelbare Schäden wird hiermit ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss gelten sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Für deren Deckungsumfang sind die Versicherungsbedingungen der betreffenden Versicherungsgesellschaft massgebend.

§ 6 Kündigungsfrist

Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenen Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung von;

Mehr & bis (3) Wochen (fünfzehn Arbeitstagen) vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird ohne Gebühren zur Kenntnis genommen.

Zehn (10) bis vierzehn (14) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 20% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert dreisig (30) Tagen zu entrichten.

Vier (4) bis neun (9) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 30% des
vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert dreisig (30) Tagen zu entrichten.

Drei (3) bis null (0) Arbeitstage vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin wird mit 80% des
schriftlich vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert dreisig (30) Tagen zu entrichten.

§ 7 Vertragsauflösung von seitens TOP SAS Sturzenegger

TOP SAS Sturzenegger behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigende Objekte nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer e.g. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Die aufgewendete Zeit für die Anfahrt und Auftragsverlust wird in Rechnung gestellt, welche innert 30 Tagen zur Begleichung fällig ist.

§ 8 Reklamationen

Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Sollte Ihre Verwaltung nach getaner Arbeit einen Grund zur Nachreinigung finden, so wird diese umgehend von uns durchgeführt – selbstverständlich kostenlos! Reklamationen müssen sofort nach der Reinigung oder nach der Wohnungsübergabe mittels Protokoll von der
Verwaltung oder dem Mieter der Firma TOP SAS Sturzenegger mittgeteilt werden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 9 Abgabegarantie

Wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich TOP SAS Sturzenegger in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat TOP SAS Sturzenegger das Recht eine unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.

§ 10 Zustimmung der AGB’s

Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 11 Datenschutz

Daten, die TOP SAS Sturzenegger zur Auftragsabwicklung mitgeteilt werden, werden von ihr ausschließlich dazu verwendet, um die Anfrage schnellstmöglich und kundenfreundlich zu bearbeiten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die persönlichen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu schützen. Bei der Datenverarbeitung werden die Vorschriften des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG Art. 235.1) angewandt. Persönlichen Daten werden ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.

§ 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Vertragliche Differenzen, welche sich aus dem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch zwischen den Vertragspartnern geregelt. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten sind die Gerichte am Sitz des Auftragnehmers.

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien kommt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil der Vereinbarung mit dem Kunden.

* Für Hauswartungen und Spezialreinigungen werden separate und Vertragliche Vereinbarungen getroffen!

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